Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) des Kulturraum Ampertal e.V.
0 %

Herzlich willkommen zur Online-Befragung im Rahmen der ILEK-Fortschreibung der ILE Kulturraum Ampertal e.V.!

Herzlich willkommen zur Online-Befragung im Rahmen der ILEK-Fortschreibung der ILE Kulturraum Ampertal e.V.!

Gegründet wurde der Kommunalverbund Ampertal e.V. im Jahr 2005. Seitdem ist über diesen Zusammenschluss im Bereich der Ländlichen Entwicklung viel passiert. Die mittlerweile 12 Mitgliedskommunen (Allershausen, Attenkirchen, Fahrenzhausen, Freising, Haag a.d.Amper, Hohenkammer, Kirchdorf a.d.Amper, Kranzberg, Langenbach, Paunzhausen, Wolfersdorf und Zolling) haben sich nun dazu entschlossen, den im Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) festgelegten Fahrplan fortzuschreiben, um die künftige Entwicklung der Region aktiv gestalten zu können.

Hierbei spielen Sie als Einwohnerin und Einwohner bzw. aktive Person im Kulturraum Ampertal e.V. eine besondere Rolle. Denn Sie kennen Ihre Region am besten. Was wünschen Sie sich für Ihre Region? An welchen Stellen sehen Sie Handlungsbedarf? Welches Anliegen möchten Sie uns für die Entwicklung Ihrer Region mitteilen?

Die anonyme Online-Befragung ist bis einschließlich 11.05.2025 möglich.

Wir freuen und über Ihre Teilnahme und sind gespannt auf Ihre Anregungen!


Bei Rückfragen und für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

PLANWERK Stadtentwicklung
Stefanie Auer
E-Mail: auer@planwerk.de

Kulturraum Ampertal e.V.
Nina Huber (Umsetzungsbegleiterin)
E-Mail: ile@kulturraum-ampertal.de

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung!

Einwilligung gemäß DSGVO:
Seit dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Wir sind damit verpflichtet, transparent mit personenbezogenen Daten, die von uns verarbeitet werden, umzugehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme an der Online-Befragung freiwillig ist und durch Ihre Teilnahme die Einwilligung zur Verarbeitung und Verwendung der erhobenen Daten erfolgt. Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber PLANWERK STADTENTWICKLUNG um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber PLANWERK STADTENTWICKLUNG die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an PLANWERK STADTENTWICKLUNG übermitteln. Weitere Informationen hierzu unter www.planwerk.de/datenschutz.